Kosten
Verhaltenstherapie
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt, werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie in der Regel von ihrer Krankenkasse übernommen. Bevor der Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse gestellt wird, werden eine oder mehrere Sprechstunden durchgeführt in denen die Behandlungsbedürftigkeit abgeklärt wird. Diese Sprechstunde ist grundsätzlich auch die Voraussetzung dafür, dass psychotherapeutisch behandelt werden kann, bevor weitere psychotherapeutische Leistungen angeboten werden können. Wird eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt, folgt entweder eine Akutbehandlung oder probatorische Stunden.
In den sog. probatorischen Sitzungen wird geklärt, ob eine therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann und es erfolgt die Differentialdiagnostik, eine Ressourcenexploration, Anamnese sowie die Erarbeitung der Ziele für die Therapie. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten (Doppelsitzungen 100 Minuten).
Es können verschiedenen Stundenkontingente bei der Kasse beantragt werden. Ab 1.4.2017 umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu zweimal zwölf Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 (80) Sitzungen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Bei Feststellung einer Behandlungsbedürftigkeit werden die Kosten von den privaten Versicherungen oder der Beihilfe voll oder bis zu einem gewissen Umfang übernommen. Die Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist abhängig von dem Vertrag, der mit der Versicherung geschlossen wurde. Bei manchen privaten Krankenversicherungen kann eine Zuzahlung als Eigenanteil vorgesehen sei. Sie sollten sich daher zuvor über die Rahmenbedingungen für Psychotherapie, die in ihrem Tarif festgelegt wurden, erkundigen. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Psychotherapie:
Manchmal kann es jedoch sinnvoll sein, die Kosten selbst zu übernehmen.
Vorteile als SelbstzahlerIn:
1.
Im Rahmen der gesetzlichen Versorgung bin ich in der Behandlung eingeschänkt auf ein sog. Richtlinienverfahren (in meinem Fall „Verhaltenstherapie“) d.h. Interventionen beispielsweise aus der Hypnotherapie, tiefenpsychologischen Therapie, NLP, Gestalttherapie sind ausgeschlossen. Als SelbstzahlerIn ist es mir mit meiner langjährigen Erfahrung und vielfältigen Ausbildungen möglich die Behandlung auf ihre individuellen Erfordernisse integrativ abzustimmen.
2.
Da es bei SelbstzahlerInnen kein Antragsverfahren gibt, ist der Einstig in eine Psychotherapie, Coaching oder Beratung zeitnah möglich ohne lange Wartezeiten. Hierbei müssen auch keine Diagnosen gestellt werden, keine Gutachten geschrieben oder sonstige Berichte über ihre psychische Situation weiter gegeben werden im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, aber auch bei der Beihilfe und privaten Krankenversicherung. Mit anderen Worten, sie allein entscheiden, ob Daten weiter gegeben werden sollen oder nicht. Es besteht eine vollkommene Diskretion.
Leider ist es häufig noch so, dass trotz erfolgreicher Therapien und Symptomfreiheit, psychotherapeutische Vorbehandlungen zu einer Ablehnung bei vielen Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch private Krankenversicherungen führen können oder erhöhte Risikozuschläge gezahlt werden müssen.
3.
Darüber hinaus gibt es bei gesetzlich versicherten PatientInnen für alle ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen, die mit dem kassenärztlichen System arbeiten, die politische Verpflichtung zur Telematik Infrastruktur und elektronischen Patientenakte, die die Daten der PatientInnen auf Servern einer Gesundheitscloud speichern. Was PatientInnen und KlientInnen mir anvertrauen, ist vertraulich und gehört nicht auf Server gespeichert,die anderen zugänglich sind. Als SelbstzahlerIn können Sie sicher sein, was Sie mir anvertrauen bleibt bei mir und kann nicht von Anderen eingesehen werden.
Aus diesen Gründen bringt die Finanzierung als SelbstzahlerIn folglich erhebliche Vorteile.
Coaching, Supervision, Psychotherapie, Selbsterfahrung, Hypnotherapie:
Bitte beachten Sie, dass Beratungen und Coaching Selbstzahlerleistungen sind und nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Ich rechne alle Leistungen miit dem 2,8 fachen Satz der Gebührenordnung (GOP) für Psychotherapeuten ab.