Kosten
Zum 1.1.2025 habe ich meine Kassenzulassung zurück gegeben, weil ich aufgrund der verpflichtenden Telematik Infrastruktur (Stichwort: "elektronische Patientenakte") nicht mehr für die Sicherheit der Daten meiner KlientInnen garantieren konnte. Seither werden die Kosten für meine Leistungen nicht mehr direkt von den gesetzlichen Versicherungen getragen. Da ich jedoch als psychologische Psychotherapeutin staatlich approbiert bin, besteht aber die Möglichkeit der Kostenerstattung nach §13 Abs.3 SGBV. durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie finden hierzu weitere Informationen bei der Psychotherapeutenkammer NRW (www.ptk-nrw.de). Gerne berate ich Sie hierzu auch.
Private Versicherung und Beihilfe
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe ist bei Behandlungsbedürftigkeit problemlos möglich, da ich psychologische Psychotherapeutin mit Fachkunde Verhaltenstherapie bin. Die Kostenübernahme durch die private Versicherung ist abhängig davon, ob Ihr Vertrag Psychotherapie umfasst. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung diesbezüglich.
Ich rechne nach GOP ab (Gebührenpordnung für Psychotherapeuten; 2,3 bis 3,5- facher Satz, je nach Komplexität). Ich folge hierbei den Abrechnungsempfehlungen der Psychotherapeutenkammer NRW (s.o. Stand 7/2024)
Manchmal kann es jedoch sinnvoll sein, die Kosten selbst zu tragen:
Folgende Vorteile gibt es jedoch für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
1.
Im Rahmen der gesetzlichen Versorgung bin ich in der Behandlung eingeschänkt auf ein sog. Richtlinienverfahren (in meinem Fall „Verhaltenstherapie“) d.h. Interventionen beispielsweise aus der Hypnotherapie, Körpertherapie, prozessorientiertes energetisches Klopfen und positive Psychologie, tiefenpsychologischen Therapie, NLP, Gestalttherapie sind ausgeschlossen. Als Selbstzahler-In ist es mir mit meiner langjährigen Erfahrung und vielfältigen Ausbildungen möglich die Behandlung auf ihre individuellen Erfordernisse integrativ abzustimmen.
2.
Da es bei Selbstzahler-Innen kein Antragsverfahren gibt, ist der Einstieg in ein therapeutisches Coaching, Therapie oder Beratung zeitnah möglich ohne lange Wartezeiten. Hierbei müssen auch keine Diagnosen gestellt werden, keine Gutachten geschrieben oder sonstige Berichte über ihre psychische Situation weiter gegeben werden im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, aber auch bei der Beihilfe und privaten Krankenversicherung. Mit anderen Worten, sie allein entscheiden, ob Daten weiter gegeben werden sollen oder nicht. Es besteht eine vollkommene Diskretion.
Leider ist es häufig noch so, dass trotz erfolgreicher Therapien und Symptomfreiheit, psychotherapeutische Vorbehandlungen zu einer Ablehnung bei vielen Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch private Krankenversicherungen führen können oder erhöhte Risikozuschläge gezahlt werden müssen.
3.
Darüber hinaus gibt es bei gesetzlich versicherten PatientInnen für alle ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen, die mit dem kassenärztlichen System arbeiten, die politische Verpflichtung zur Telematik Infrastruktur und elektronischen Patientenakte, die die Daten der PatientInnen auf Servern einer Gesundheitscloud speichern. Was PatientInnen und KlientInnen mir anvertrauen, ist vertraulich und gehört nicht auf Server gespeichert,die anderen zugänglich sind oder gehackt werden können. Als Selbstzahler-In können Sie sicher sein, was Sie mir anvertrauen bleibt bei mir und kann nicht von Anderen eingesehen werden.
Aus diesen Gründen bringt die Finanzierung als Selbstzahler-In folglich erhebliche Vorteile.
Coaching, Supervision, Selbsterfahrung, Hypnotherapie:
Bitte beachten Sie, dass Beratungen und Coaching Selbstzahlerleistungen sind und nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für eine Einzelsitzung mit 50 min. belaufen sich auf 120€.
Ein Erstgespräch berechne ich mit 100€ /50 min.
Studierende, Bürgergeldempfänger-Innen zahlen einen geringeren Preis je nach ihren Möglichkeiten.